Gestern hat die Hessische Landesregierung die neue Corona Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung erlassen. Das mit der derzeit noch gültigen Verordnung angeordnete, sehr umfassende Sportverbot wird mit dieser neuen, ab morgen geltenden Verordnung in ganz wesentlichen Punkten gelockert.
Die ab morgen für den Sport geltenden Regelungen lauten im Wesentlichen wie folgt:
Trainingsbetrieb ist gestattet, wenn
a) er kontaktfrei ausgeübt wird,
b) ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist,
Zuschauer sind nicht gestattet. Die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes zur Hygiene sind zu beachten.
Nach dieser Regelung können ab morgen alle im HLB vertretenen Luftsportarten, wenn auch mit Einschränkungen, wieder ausgeübt werden.
Bei der Wiederaufnahme des Flugbetriebs wird die Beachtung der vom DOSB aufgestellten, allgemeinen Empfehlungen („10 Leitplanken“) und des Leitfadens des DAeC für den Wiederbeginn des Luftsportes dringend empfohlen.
Die erwähnten Empfehlungen finden Sie hier:
https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/?Leitplanken=
Über die Möglichkeit zur Durchführung von Ausbildungs- / Überprüfungsflügen sind die Vereine, die eine ATO / DTO betreiben, bereits vor einigen Tagen von den Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel informiert worden. Zur konkreten Ausgestaltung des Ausbildungsbetriebs kann der HLB keine verbindlichen Auskünfte geben. Detailfragen wären in Bedarfsfall mit den vorgenannten Behörden zu klären.
Wir sind weiterhin bemüht, bald zu einem möglichst einschränkungsfreien Flugbetrieb zu kommen.
Bis dahin wünschen wir allen hessischen Luftsportlerinnen und Luftsportlern eine erfolgreiche und vor allem unfallfreie Flugsaison 2020.